Seitenbereiche
Inhalt

Vergütungsregelung

Ärztinnen und Ärzte werden für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen nach den Honorarsätzen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaimpfV) entschädigt. Die dortige Vergütungsregelung umfasst nicht nur das Verabreichen der Impfung selbst, sondern auch das Ausstellen digitaler Impfnachweise. Letzteres wird auch gesondert vergütet, wenn sich der Patient in einem Impfzentrum hat impfen lassen und der Hausarzt nachträglich ein digitales Impfzertifikat ausstellt. Fraglich war, ob diese nachträgliche Ausstellung von Corona-Impfzertifikaten als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist.

Keine gewerbliche Tätigkeit

Das Bundesfinanzministerium/BMF klärte jetzt diese Frage in den “FAQ Corona“ (Steuern) (Stand: 31.1.2022). Nach Auffassung des BMF stellt das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten durch Ärzte keine gewerbliche Tätigkeit dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten stellt lediglich eine (andere) Dokumentationsform dar, welche ergänzend zur bisherigen Dokumentation im „gelben“ Impfpass über durchgeführte Covid-19-Impfungen anzusehen ist. Sie ist damit untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit darstellt. Es werden daher Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit generiert und nicht aus Gewerbebetrieb.

Keine gewerbliche Infizierung

Das BMF stellte in den FAQ auch klar, dass das Ausstellen von Impfzertifikaten bei Gemeinschaftspraxen nicht zu einer gewerblichen Abfärbung führt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt auch dann, wenn die Impfung durch eine andere Praxis oder Stelle (z. B. ein Impfzentrum) vorgenommen wurde.

Weitere steuerliche Fragen

Die jeweils aktuelle Version der FAQ Corona (Steuern) kann unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=35 als PDF Datei heruntergeladen werden. U. a. enthalten die FAQs auch Antworten zur Übungsleiterpauschale ehrenamtlicher Ärztinnen und Ärzte in Corona-Impfzentren.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Steuernews für Mandanten

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Einkommensteuererklärung 2023

Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Blut- und Gewebetransporte

Bundesfinanzhof definiert Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ...

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Schutzmaskenpauschale

Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerpflicht

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Pflegeunterstützungsgelder 2024

Neuregelungen nach dem Pflegeunterstützung- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz

ganzen Artikel lesen

Robert Dobner Steuerberater

Robert Dobner Steuerberater

Hafenmarkt 12
87600 Kaufbeuren
Deutschland Anfahrt berechnen Anfahrt berechnen


Fax +49 8341 9912-24
robert.dobner@stb-dobner.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.