Seitenbereiche
Inhalt

Außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die größer sind als jene Aufwendungen, die der überwiegenden Mehrzahl gleichgestellter Steuerzahler entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden (§ 33 Einkommensteuergesetz/EStG). Steuerwirksam sind Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen allerdings erst, wenn diese die zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen. Die Eigenbelastungsgrenze ist abhängig von der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte und vom Familienstand.

Fitnessstudio

Beiträge für ein Fitnessstudio sind nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem Fall, in dem es um Aufwendungen für ärztlich verordnete Funktionstrainings (Wassergymnastik) ging, erneut bestätigt (Urteil vom 14.12.2022, 9 K 17/21). Als Begründung führt das Gericht an, dass die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio auch den Zugang zu anderen Leistungen ermöglicht, die von gesunden Menschen in Anspruch genommen werden.

Rehaverein

Zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung zugelassen hat das Finanzgericht allerdings Beiträge für einen Rehaverein, der ärztlich verordnete Kurse in den Räumen eines Fitnessstudios durchführt.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Steuernews für Mandanten

Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024

BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Mandanten

Einkommensteuererklärung 2023

Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Blut- und Gewebetransporte

Bundesfinanzhof definiert Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ...

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Schutzmaskenpauschale

Niedersächsisches Finanzgericht bestätigt Umsatzsteuerpflicht

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Pflegeunterstützungsgelder 2024

Neuregelungen nach dem Pflegeunterstützung- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024

ganzen Artikel lesen

Steuernews für Ärzte

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen

Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14b Umsatzsteuergesetz

ganzen Artikel lesen

Robert Dobner Steuerberater

Robert Dobner Steuerberater

Hafenmarkt 12
87600 Kaufbeuren
Deutschland Anfahrt berechnen Anfahrt berechnen


Fax +49 8341 9912-24
robert.dobner@stb-dobner.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.